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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist ein wichtiges Thema für jeden Unternehmer und jedes Unternehmen

Haben Sie Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen beschäftigt?
Wenn ja, müssen diese bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und somit versichert werden. 
Ebenfalls haben Sie ab einem Mitarbeiter alle Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie alle weiterführenden Vorschriften zu beachten.

Gerne beraten wir Sie in diesem Thema

Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie

- Erstunterweisung von Mitarbeitern und Auszubildenden (Inhouse)

- jährliche Pflichtunterweisung und arbeitsplatzspezifische Unterweisung

- Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (Pflicht für jeden Arbeitgeber seit 01/2018gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

- und weitergehenden Verordnungen (BildscharbV, LasthandhabV, ect.)

- Erarbeiten von betriebsspezifischen Sicherheitskonzepten

- Bearbeiten von Rahmenprüfplänen und Prüfhandbüchern

- Durchführen von Sachkundeprüfungen (Tritte und Leitern)

- Durchführungen von Regalinspektionen und Regalprüfungen

- Durchführen von UVV Prüfung nach Betriebssicherheitsgesetz

- Ermitteln und Analyse der Umgebungseinflüsse am Arbeitsplatz

- Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß Vorschriften

- Gefährdungsbeurteilung mit Beachtung des Mutterschutzes (Pflicht ab 01/2018 für den Arbeitgeber)

- Baustellenbetreuung als SiGeKo nach Baustellenverordnung

- externe Aufgaben als Brandschutzbeauftragter in Ihrem Betrieb

- Ausbildung Ihrer Mitarbeiter im Brandschutz als Brandschutzhelfer

- Durchführung Ihrer Evakuierungsübung



Sollten Sie weitere Fragen zu diesen Themen haben dann schreiben Sie uns an 
wargenau@tw-sp.de


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