Ebenfalls haben Sie ab einem Mitarbeiter alle Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie alle weiterführenden Vorschriften zu beachten.
Gerne beraten wir Sie in diesem Thema
Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie
- Erstunterweisung von Mitarbeitern und Auszubildenden (Inhouse)
- jährliche Pflichtunterweisung und arbeitsplatzspezifische Unterweisung
- Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (Pflicht für jeden Arbeitgeber seit 01/2018) gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- und weitergehenden Verordnungen (BildscharbV, LasthandhabV, ect.)
- Erarbeiten von betriebsspezifischen Sicherheitskonzepten
- Bearbeiten von Rahmenprüfplänen und Prüfhandbüchern
- Durchführen von Sachkundeprüfungen (Tritte und Leitern)
- Durchführungen von Regalinspektionen und Regalprüfungen
- Durchführen von UVV Prüfung nach Betriebssicherheitsgesetz
- Ermitteln und Analyse der Umgebungseinflüsse am Arbeitsplatz
- Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß Vorschriften
- Gefährdungsbeurteilung mit Beachtung des Mutterschutzes (Pflicht ab 01/2018 für den Arbeitgeber)
- Baustellenbetreuung als SiGeKo nach Baustellenverordnung
- externe Aufgaben als Brandschutzbeauftragter in Ihrem Betrieb
- Ausbildung Ihrer Mitarbeiter im Brandschutz als Brandschutzhelfer
- Durchführung Ihrer Evakuierungsübung
Sollten Sie weitere Fragen zu diesen Themen haben dann schreiben Sie uns an
wargenau@tw-sp.de